Fahrstunde im Auto bei der Fahrschule 54 in Trier

Fahrschule 54 · Trier

Führerschein

Diese Führerscheinklassen bieten wir an.

Führerscheinklassen

Unsere Ausbildungsklassen

PKW und Anhänger

Motorrad und Mofa

Im Überblick

Details zu den Klassen

BKraftwagen bis 3,5 t

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg, die für die Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind.

BEPKW mit Anhänger

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt. Die maximal zulässige Gesamtmasse der Kombination beträgt 7 t.

B96Kraftwagen mit Anhänger

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.

B197Automatik und Schaltgetriebe

Bei B197 wird die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt und zusätzlich eine praktische Ausbildung auf einem Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe absolviert.

AMotorräder

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

A1Leichtkrafträder

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

A2Krafträder bis 35 kW

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,2 kW/kg.

AMKleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge

Zur Klasse AM gehören zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h.

B196Leichtkrafträder bis 125 cm³

Die Schlüsselzahl B196 berechtigt im Inland zum Führen von Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit bis zu 125 cm³ Hubraum und höchstens 11 kW Motorleistung. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.

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